1. Geltungsbereich
Diese Versand- und Lieferbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GO Pro Icon EMS GmbH. Sie gelten für sämtliche Lieferungen von Produkten, Zubehör, Ersatzteilen und sonstigen physischen Waren, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2. Liefergebiete
2.1 Lieferungen erfolgen grundsätzlich an die in der Bestellbestätigung oder im Angebot ausgewiesenen Lieferadressen.
2.2 Die Verkäuferin ist berechtigt, bestimmte Liefergebiete, Zielländer oder Versandarten einzuschränken, insbesondere bei rechtlichen, logistischen, zollrechtlichen, sicherheitsrelevanten oder produktspezifischen Gründen.
2.3 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können zusätzliche Einfuhrabgaben, Steuern, Zölle, Gebühren, Genehmigungen oder behördliche Anforderungen anfallen, die – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – vom Kunden zu tragen bzw. zu erfüllen sind.
3. Versandarten und Zustellung
3.1 Die Auswahl der Versandart erfolgt nach Verfügbarkeit, Produktart, Zielort, Sicherheitsanforderung und wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit. Besondere Versandwünsche des Kunden werden – soweit umsetzbar – berücksichtigt; hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
3.2 Die Zustellung erfolgt durch Paketdienste, Speditionen, Kurierdienste oder sonstige geeignete Logistikpartner. Bei sperrigen, schweren, technischen oder besonders sensiblen Produkten kann eine Sonderzustellung, Palettenlieferung, Terminlieferung oder Speditionsabwicklung erforderlich sein.
3.3 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich „bis zur Bordsteinkante“, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Liefer- oder Montageleistung vereinbart wurde.
4. Lieferzeiten
4.1 Angegebene Lieferzeiten sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt – unverbindliche Richtwerte.
4.2 Die Lieferzeit beginnt grundsätzlich nicht vor:
- vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details,
- Eingang vereinbarter Anzahlungen oder Sicherheiten,
- Vorliegen erforderlicher Mitwirkungsleistungen des Kunden,
- und – soweit erforderlich – Erteilung behördlicher Freigaben, Export- oder Importgenehmigungen.
4.3 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferkettenstörungen, Zollverzögerungen, Transportproblemen, Kapazitätsengpässen, behördlichen Maßnahmen oder vergleichbaren, von der Verkäuferin nicht zu vertretenden Umständen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
5. Versandkosten
5.1 Versand-, Verpackungs-, Transport- und Zustellkosten werden dem Kunden vor Vertragsabschluss bzw. im Angebot gesondert mitgeteilt, soweit sie im konkreten Fall feststehen.
5.2 Falls zusätzliche Kosten durch Inselzustellung, Expresslieferung, Terminlieferung, Sonderverpackung, Gefahrgutvorgaben, Mehrfachzustellung, fehlgeschlagene Annahme, unrichtige Adressangaben oder besondere Einbringungsverhältnisse entstehen, können diese gesondert verrechnet werden, soweit sie vom Kunden veranlasst oder zu vertreten sind.
6. Annahme und Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anlieferung an der angegebenen Adresse zum vereinbarten oder angekündigten Zeitpunkt möglich ist und etwaige Zugangs-, Lade-, Einbringungs-, Strom- oder Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt sind.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei Empfang auf äußerlich erkennbare Transportschäden, Vollständigkeit und Identität zu prüfen und erkennbare Schäden – soweit möglich – unmittelbar beim Zusteller zu vermerken sowie uns unverzüglich zu informieren.
6.3 Kann eine Zustellung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht durchgeführt werden, kann die Verkäuferin die hierdurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Rücktransport, Zwischenlagerung, erneute Anlieferung) gesondert berechnen.
7. Gefahrübergang
7.1 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm benannten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über.
7.2 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr gemäß den B2B-AGB regelmäßig bereits mit Übergabe an den Transporteur bzw. mit Versandbereitschaft über.
8. Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist.
9. Lieferhindernisse und Selbstbelieferungsvorbehalt
9.1 Kann die Verkäuferin aufgrund ausbleibender oder fehlerhafter Selbstbelieferung durch Vorlieferanten trotz rechtzeitig abgeschlossener Deckungsgeschäfte nicht liefern, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern die Nichtverfügbarkeit nicht von ihr zu vertreten ist und der Kunde hierüber unverzüglich informiert wird.
9.2 Bereits erbrachte Gegenleistungen werden in einem solchen Fall unverzüglich erstattet, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Gegenleistungspflicht fortbesteht.
10. Eigentumsvorbehalt und Abnahmeverzug
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Verkäuferin. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Verkäuferin unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, Lagerkosten, Handlingkosten und sonstige erforderliche Aufwendungen in angemessener Höhe geltend zu machen.
11. Montage, Inbetriebnahme und technische Zusatzleistungen
Montage, Installation, Inbetriebnahme, Kalibrierung, Einweisung, Schulung, Softwarekonfiguration oder sonstige Zusatzleistungen sind nur dann Teil des Lieferumfangs, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Der Kunde hat dafür erforderliche Mitwirkungsleistungen, Zugangsmöglichkeiten und technische Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.